Günter Urbanczyk
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim von 1975 bis 1979. Von 1980 bis 1981 Referendarausbildung in Karlsruhe und nebenamtliche Tätigkeit an der Universität Mannheim. 1982 bis 1984 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mannheim. Seit November 1984 selbständiger Rechtsanwalt in Mannheim. Etliche Jahre Dozent an verschiedenen Hochschulen. 1984 bis 1989 Mitglied im Gemeinderat der Stadt Mannheim.
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereines sowie des »Baden-Württembergische Strafverteidiger e.V.«, dort über viele Jahre Vorstandsmitglied, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Mannheimer Anwaltsvereines.
Rechtsanwalt Urbanczyk bearbeitet ausschließlich Strafsachen sowie Mandate, die mit diesen unmittelbar zusammenhängen. Seit 1999 darf er den Titel Fachanwalt für Strafrecht führen.
Im Laufe seiner mehr als 25-jährigen Berufstätigkeit ist Rechtsanwalt Urbanczyk in weit mehr als 2.500 Strafverfahren tätig geworden. Hierbei ging es neben dem strafrechtlichen "Alltagsgeschäft" auch um größere Wirtschaftsstrafverfahren, Tötungsdelikte sowie Strafverfahren mit politischen Hintergrund. Aufgrund seiner besonderen Kenntnisse im EDV-Bereich befaßt sich Rechtsanwalt Urbanczyk auch mit modernen Kriminalitätserscheinungen wie der Internet- und Computerkriminalität (IT-Strafrecht).
Strafverfahren greifen durch ihren Verlauf und ihr Ergebnis tief in den privaten Lebensbereich der Beschuldigten ein, gleich ob diese schuldig oder unschuldig sind. Als Gegengewicht zu den Institutionen wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht brauchen Beschuldigte einen qualifizierten und erfahrenen Strafverteidiger als Beistand.